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   BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 115.63   

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BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 115.63 (https://dejure.org/1963,1195)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1963 - VIII C 115.63 (https://dejure.org/1963,1195)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1963 - VIII C 115.63 (https://dejure.org/1963,1195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit um den Übergang des Anspruchs eines verstorbenen Beamten auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten seiner Krankheit und der Krankheit und Beisetzung seiner Ehefrau auf die Erben - Umfang der Beihilfeberechtigung der Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.1953 - III ZR 304/52

    Rechtsweg für beamtenrechtliche Ansprüche

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 115.63
    Die Beihilfengrundsätze sind eine Konkretisierung der Fürsorgepflicht für den Fall von Krankheiten, Geburten und Tod (BGHZ 10, 295 [299]).

    Daß der Beamte einen einklagbaren Anspruch auf die Regelbeihilfe hat, ist erst auf Grund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. September 1953 (BGHZ 10, 295) in das allgemeine Rechtsbewußtsein übergegangen.

  • BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60

    Zulässigkeit der Vorlage an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 115.63
    Erst der Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1961 - BVerwG Gr.Sen. 5.60 - (BVerwGE 13 S. 245 [BVerwG 19.12.1961 - Gr. Sen. 5/60]) hat eine Klärung dahin gebracht, daß auch hier die Vertretung durch einen Rechtsanwalt geboten sei.
  • BGH, 08.05.1958 - III ZR 25/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 115.63
    In seinem Urteil vom 8. Mai 1958 (ZBR 1958 S. 246) hat er die Beihilfengrundsätze näher gekennzeichnet als die "nach Auffassung des Dienstherrn angemessene Konkretisierung der Fürsorgepflicht", mit der sich der Dienstherr innerhalb des Spielraums, den ihm die gesetzlich nur allgemein umrissene Fürsorgepflicht gewähre, im Interesse einer gleichmäßigen Handhabung binde.
  • BVerwG, 24.11.1982 - 2 B 92.82

    Erbringung von Beihilfeleistungen an einen Beamten durch einen Sozialhilfeträger

    Aus der dem Dienstherrn obliegenden Fürsorgepflicht könne dieser zur Befriedigung der Interessen des Beihilfeberechtigten "anderen" Behilfen gewähren (BVerwG, Urteile vom 25. April 1963 - BVerwG 8 C 115.63 - [DÖD 1963, 171] und vom 12. Juni 1967 - BVerwG 6 C 28.67 - [BVerwGE 27, 189]).

    Eine Abweichung von der in DöD 1963, 171 abgedruckten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet schon deshalb aus, weil diese Entscheidung nicht zu § 3 Abs. 1 Nr. 3 BVO ergangen ist.

  • VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634

    Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen

    Der vorstehend dargelegte Charakter der Beihilfe als Nebenalimentation belässt dem Dienstherrn einen erheblichen Spielraum, innerhalb dessen er die Voraussetzungen, den Umfang und die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge bestimmen kann (vgl. dazu schon Urteil vom 25. April 1963 - BVerwG VIII C 115.63 - DÖD 1963, 171).
  • BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78

    Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer

    Der vorstehend dargelegte Charakter der Beihilfe als Nebenalimentation beläßt dem Dienstherrn einen erheblichen Spielraum, innerhalb dessen er die Voraussetzungen, den Umfang und die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge bestimmen kann (vgl. dazu schon Urteil vom 25. April 1963 - BVerwG VIII C 115.63 - [DÖD 1963, 171]).
  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519

    Aufwendungen für finanziell selbständige Ehefrau

    Der vorstehend dargelegte Charakter der Beihilfe als Nebenalimentation belässt dem Dienstherrn einen erheblichen Spielraum, innerhalb dessen er die Voraussetzungen, den Umfang und die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge bestimmen kann (vgl. dazu schon Urteil vom 25. April 1963 - BVerwG VIII C 115.63 - (DÖD 1963, 171)).
  • BVerwG, 17.05.1973 - II C 38.72

    Anspruch eines Enkels und früheren Pflegekindes auf Beihilfe zu den Kosten der

    Eine Belastung im Sinne der Nr. 14 Abs. 2 BeihV liegt, wie schon durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, nur dann vor, wenn die "andere Person" nach Gegenüberstellung der ihr durch den Tod des Beihilfeberechtigten zugeflossenen Vermögenswerte einerseits und ihrer Aufwendungen und der von ihr zu tragenden Nachlaßschulden andererseits noch eigene Mittel aufwenden müßte, um die Krankheits- und Bestattungskosten zu decken (vgl. Urteil vom 25. April 1963 - BVerwG VIII C 115.63 - [Buchholz 237.1 Art. 14 BayBG 46 Nr. 4]).
  • VG Berlin, 16.10.1979 - 16 A 236.79

    Beihilfe im Todesfall; Überschuldung des Nachlasses; Anspruch auf eine

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  • VG Arnsberg, 16.12.2005 - 13 K 13/05
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. April 1963 - VIII C 115.63 -, Der Öffentliche Dienst (DÖD) 1963, 171 (172 und 173); Mohr/Sabolewski, a.a.O., B I § 14 Anm. 4 (B 175).
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